Kanzlei Drar: Ihr Anwalt für Körperverletzungen in München
Wenn gegen Sie Strafanzeige erhoben wurde, oder Sie Opfer einer Körperverletzung wurden, kann das zunächst eine überwältigende Situation sein. Gerade aufgrund sehr hoher Strafandrohungen bei einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung kommt es oftmals darauf an, die Verteidigungsmöglichkeiten zu kennen und zu beherrschen. Wichtig und sinnvoll ist es deshalb, schnellstmöglich mit einem Strafverteidiger in München in Kontakt zu treten. Die Kanzlei Drar vertritt Sie als Anwalt bei einer Körperverletzung in München und verhilft Ihnen dabei zu einem milden Ausgang des Verfahrens.
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Wann mache ich mich eigentlich wegen einer Körperverletzung strafbar? Kanzlei Drar als Anwalt für Körperverletzung in München berät
Schweregrade der Körperverletzung
Das Gesetz unterscheidet mehrere Stufen und Schweregrade der Körperverletzung. Der Grundtatbestand ist in § 223 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. In den folgenden Paragraphen des StGB bestehen weitere, speziellere Straftatbestände, die Einfluss auf die Schwere der Strafe nehmen können. Dazu gehören zum Beispiel:
- Die gefährliche Körperverletzung
- Die Misshandlung von Schutzbefohlenen
- Die schwere Körperverletzung
- Die Verstümmelung weiblicher Genitalien
- Die Körperverletzung mit Todesfolge
- Die fahrlässige Körperverletzung
Warum man frühzeitig einen Anwalt für Körperverletzung einschalten sollte?
Bereits zu Beginn eines Verfahrens kann ein Strafrechtsanwalt in München auch bei Körperverletzungsdelikten Akteneinsicht beantragen und sich dadurch einen umfassenden Überblick über die Ermittlungslage verschaffen. Anhand derer kann die bestmögliche Verteidigungsstrategie für den individuellen Fall gestaltet werden.
Strafmaß der Körperverletzungsdelikte
Delikt
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Strafausmaß
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Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB
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Freiheitsstrafe von bis zu maximal 5 Jahren oder Geldstrafe
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Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB
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Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu maximal 5 Jahren |
Die Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225
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Je nach Fall: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bzw. bei gefährlicheren Fällen von nicht unter 1 Jahr, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu maximal 5 Jahren, bzw. von 6 Monaten bis zu maximal 5 Jahren |
Die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB
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Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bzw. bei absichtlicher/wissentlicher Herbeiführung der schweren Folgen Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu maximal 5 Jahren, bzw. Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu maximal 10 Jahren |
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien nach § 226a StGB
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Freiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monate bis maximal 5 Jahre
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Die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB
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Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Jahren, in minder schweren Fällen von 1 bis zu maximal 10 Jahren
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Die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB
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Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Jahren, in minder schweren Fällen von 1 bis zu maximal 10 Jahren
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Akteneinsicht
Die Akteneinsicht ist laut Strafprozessordnung nur für den Strafverteidiger uneingeschränkt. Dem Beschuldigten selbst kann jene bei Gefährdung des Untersuchungsgzwecks oder schutzwürdiger Interessen Dritter verwehrt werden. Dies kann beispielsweise schon der Fall sein, wenn die Strafverfolgungsbehörden eine Verdunkelungsgefahr durch den Beschuldigten erwägen: zum Beispiel durch die Vernichtung von Beweisen. Auch zum Schutz persönlicher Daten (beispielhaft von Zeugen) kann dem Beschuldigten die Akteneinsicht verweigert werden.
Um einen vollumfänglichen Überblick über die Aktenlage zu erreichen, der zur zielgerichteten Verteidigung unumgänglich ist, sollte ein Anwalt für Strafrecht, wie die Kanzlei Drar in München, frühestmöglich kontaktiert werden.
Schnellstmöglich einen Anwalt für Körperverletzung in München kontaktieren: Kanzlei Drar ist immer erreichbar
Bereits zu Beginn eines Verfahrens kann ein Strafrechtsanwalt in München, insbesondere bei Körperverletzungsdelikten, Akteneinsicht beantragen, um frühzeitig alle relevanten Informationen zu sammeln. Diese Einsicht ermöglicht es dem Anwalt, sich einen umfassenden Überblick über die Beweislage, die Vorwürfe und die Ermittlungsstrategie der Staatsanwaltschaft zu verschaffen. Auf dieser Grundlage kann eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickelt werden, die gezielt auf die Schwachstellen des Verfahrens eingeht und die individuellen Umstände des Falls optimal berücksichtigt, um die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang zu maximieren.
Gernen prüfen wir Ihren Fall gerne vorab vertraulich und geben Ihnen im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs eine erste Einschätzung.
Wie gehe ich vor, wenn gegen mich Strafanzeige erstattet wurde?
Wurden Sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht als Beschuldigter vorgeladen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
1. Ruhe bewahren
Zunächst: Keine Panik! Post von einer Behörde zu bekommen, kann im ersten Moment eine aufwühlende Situation darstellen. Wichtig ist es, einen klaren Kopf zu bewahren und bedacht die nächsten Schritte anzugehen.
2. Von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen
Als Beschuldigter im Strafverfahren sind Sie nicht gezwungen auszusagen. Oftmals kann eine Aussage, auch wenn sie mit guter Intention gemacht wird, kontraproduktiv sein. Bevor Sie sich von einem rechtskundigen Anwalt für Körperverletzung in München haben beraten lassen, sollten Sie keine inhaltlichen Angaben zur Sache machen. Oftmals ist zu diesem frühen Zeitpunkt noch gar nicht klar wie weit die Tatsachenkenntnis der Behörden reicht und ob überhaupt genug vorliegt, um Sie strafrechtlich zu verfolgen. Mit einer Aussage riskieren Sie, sich insoweit unwillentlich selbst zu belasten.
3. Einen Strafverteidiger kontaktieren
Wie bereits erwähnt, sollte nun ein Strafverteidiger konsultiert werden, um die sicherste und erfolgreichste Strategie für den weiteren Verlauf zu erarbeiten. Die Kanzlei Drar begleitet Sie als Strafverteidiger in München von Anfang bis zum Ende und berät und vertritt Sie bei allen Körperverletzungsdelikten.
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Wann liegt eigentlich eine (einfache) Körperverletzung vor?
Wann man sich wegen einer einfachen Körperverletzung strafbar macht, regelt § 223 StGB.Die einfache vorsätzliche Körperverletzung ist gemäß § 223 StGB als jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung definiert. Diese sind weit zu verstehen, da der Gesetzgeber damit möglichst viele Situationeneinbeziehen will.
- Eine körperliche Misshandlung umfasst jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden oder seiner körperlichen Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Dies entspricht in vielen Fällen der Zufügung von Schmerzen, auch aber einer Vielzahl anderer spürbarer Einflussnahmen auf die körperliche Integrität des Opfers.
- Eine Gesundheitsschädigung bezeichnet jedes Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines pathologischen (krankhaften), d.h. vom Normalzustand negativ abweichenden, Zustandes. Dies kann beispielsweise durch die Ansteckung mit einer Krankheit passieren.
Eine Strafbarkeit nach § 223 StGB erfordert zusätzlich, dass die beschriebene Handlung bzw. fallabhängig auch die fehlerhafte Unterlassung, mit Vorsatz verübt wurde. Vorsatz bedeutet nach § 15 StGB mit Wissen und Wollen aller Tatbestandsmerkmale vorzugehen.Das Strafmaß der einfachen Körperverletzung liegt bei Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Daneben drohen Beschuldigten auch Nebenfolgen wie ein Berufsverbot, Disziplinarverfahren, sowie Schadensersatz- oder Schmerzensgeldzahlungen.
Kanzlei Drar Strafverteidiger in München
Was ist eine gefährliche Körperverletzung?
Für schwerere Fälle der Körperverletzung bestehen weitere Strafverschärfungen. Dazu gehört auch die gefährliche Körperverletzung, die in § 224 StGB geregelt ist. Wird eine einfache Körperverletzung unter den zusätzlichen Voraussetzungen einer der in § 224 StGB genannten Qualifikationen begangen, kann sich die drohende Strafe wegen besonderer Gefährlichkeit erhöhen. Dazu gehören:
- Die Verwendung von gesundheitsschädlichen Substanzen oder Gift
- Die Verwendung bestimmter Gegenstände (gefährlicher Werkzeuge) oder Waffen
- Die Begehung mittels eines hinterlistigen Überfalls
- Die gemeinschaftliche Tatbegehung oder auch
- Die Begehung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Der Körperverletzungserfolg beim Opfer muss jedoch nicht erheblicher sein als im Rahmen der einfachen Körperverletzung. Lediglich die besondere Art und Weise der Begehung ist ausschlaggebend.
Es wird erwogen, dass die Tat unter solchen Umständen ein größeres Risiko erheblicherer Verletzungen beim Opfer bergen oder seine Wehrmöglichkeiten verringern kann.Das Strafmaß erhöht sich dementsprechend zu einer Freiheitsstrafe von zwischen sechs und zehn Jahren, in minder schweren Fällen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Eine bloße Geldstrafe kann sodann nicht mehr verhängt werden.
Gerne beraten wir Sie als Anwalt für Körperverletzung in München zu Ihrem individuellen Fall. Nehmen Sie gerne per Telefon oder E-Mail Kontakt mit uns auf.
Wann liegt eine schwere Körperverletzung vor?
- Der Verlust des Sehvermögens
- Eines wichtigen Glieds des Körpers
- Der Verfall in eine Behinderung oder
- Die dauerhafte Entstellung des Opfers
Was ist die Körperverletzung mit Todesfolge?
Wird durch die Tat der Tod des Opfers verursacht, wird nach § 227 StGB eine noch bedeutendere Freiheitsstrafe auferlegt.Ein Beispiel dafür wäre ein für sich genommen nicht lebensgefährlicher Schlag gegen das Opfer, infolgedessen dieses aber dermaßen ungünstig hinfällt, dass es an den Folgen des Sturzes stirbt. Dabei muss für eine Verurteilung des Beschuldigten jedoch festgestellt werden können, dass zwischen der Körperverletzung und dem anschließenden Tod des Opfers ein spezifischer Gefahrzusammenhang bestand.Sind für eine Verurteilung nach § 227 StGB alle Voraussetzungen erfüllt, so ist laut Gesetz auf eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zu erkennen.
Gerne prüfen wir Ihren individuellen Fall diskret vorab und lassen Ihnen eine Ersteinschätzung in unserem Erstgespräch zukommen.
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Wann begeht man eine fahrlässige Körperverletzung?
Einer Körperverletzung kann man unter Umständen auch dann bezichtigt werden, wenn eine solche in der Verletzungshandlung nicht beabsichtigt war. In § 229 StGB ist auch die fahrlässige Körperverletzung unter Strafe gestellt. Die fahrlässige Verursachung einer Körperverletzung besteht nach ständiger Rechtsprechung (und nach herrschender Meinung im Schrifttum) dann, wenn der Täter die im Verkehr objektiv notwendige Sorgfalt außer Acht lässt und die Körperverletzung bei Beachtung dieser hätte vermieden werden können. Die Kanzlei Dar als Anwalt für Körperverletzung in München berät Sie gerne dazu, ob in Ihrem Fall eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt.
Sonderfälle: Die Misshandlung von Schutzbefohlenen und die Einwilligung in die Körperverletzung
Zusätzlich gibt es spezielle Tatbestände für bestimmte Sonderkonstellationen. Beispielhaft soll die Misshandlung von Schutzbefohlenen genannt werden, bei der Täter und Opfer in einem speziellen Schutz- und Abhängigkeitsverhältnis stehen müssen. Dieses Verhältnis muss gesondert festgestellt werden.
Weiterhin gibt es unter Umständen einen Entfall der Strafbarkeit über die Einwilligung in die Körperverletzung. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Tat nicht trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Für die Festlegung der Sittenwidrigkeit wird abgestellt auf die Schwere der Körperverletzung und den Tatzweck. Der Anwendungsbereich dieser Norm ist jedoch sehr begrenzt und wird nur selten angenommen. Lediglich eine kleine Anzahl Sonderfälle werden hierunter subsumiert.
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Montag | 09:00–18:00 Uhr |
Dienstag | 09:00–18:00 Uhr |
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