Anwalt für Drogen / BtMG in München
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz BtMG kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als Betäubungsmittel gelten z.B. Cannabis, Kokain, Ecstasy, Amphetamin, MDMA Crystal, Heroin, Speed. Sollte Ihnen eine Tat zur Last gelegt werden, gilt es unverzüglich einen Anwalt, der auf Drogenstrafrecht (BtMG) in München spezialisiert ist, zu konsultieren.
Schnelle Terminvereinbarung
Kurzfristige Termine
Individuelle Beratung
Tathandlungen
§§ 29 ff BtMG
Die Straftatbestände sind in den §§ 29 ff BtMG geregelt. Als Tathandlungen kommen unter anderen
- Anbau,
- Besitz sowie das
- Handeltreiben mit Betäubungsmittel in Betracht.
Warum man frühmöglich einen Anwalt bei BtMG-Verstößen einschalten sollte?
Bereits zu Beginn eines Verfahrens bei BtMG-Delikten kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen und so einen klaren Überblick über die Ermittlungslage gewinnen. Darauf basierend wird eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickelt, um unnötige Risiken zu vermeiden und die besten Chancen für ein günstiges Verfahrensergebnis zu sichern.
Strafmaß der Körperverletzungsdelikte
Delikt
|
Strafausmaß
|
---|---|
Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB
|
Freiheitsstrafe von bis zu maximal 5 Jahren oder Geldstrafe
|
Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB
|
Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu maximal 5 Jahren |
Die Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225
|
Je nach Fall: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bzw. bei gefährlicheren Fällen von nicht unter 1 Jahr, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu maximal 5 Jahren, bzw. von 6 Monaten bis zu maximal 5 Jahren |
Die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB
|
Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bzw. bei absichtlicher/wissentlicher Herbeiführung der schweren Folgen Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu maximal 5 Jahren, bzw. Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu maximal 10 Jahren |
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien nach § 226a StGB
|
Freiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monate bis maximal 5 Jahre
|
Die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB
|
Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Jahren, in minder schweren Fällen von 1 bis zu maximal 10 Jahren
|
Die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB
|
Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Jahren, in minder schweren Fällen von 1 bis zu maximal 10 Jahren
|
Akteneinsicht
Die Akteneinsicht ist laut Strafprozessordnung nur für den Strafverteidiger uneingeschränkt. Dem Beschuldigten selbst kann jene bei Gefährdung des Untersuchungsgzwecks oder schutzwürdiger Interessen Dritter verwehrt werden. Dies kann beispielsweise schon der Fall sein, wenn die Strafverfolgungsbehörden eine Verdunkelungsgefahr durch den Beschuldigten erwägen: zum Beispiel durch die Vernichtung von Beweisen. Auch zum Schutz persönlicher Daten (beispielhaft von Zeugen) kann dem Beschuldigten die Akteneinsicht verweigert werden.
Um einen vollumfänglichen Überblick über die Aktenlage zu erreichen, der zur zielgerichteten Verteidigung unumgänglich ist, sollte ein Anwalt für Strafrecht, wie die Kanzlei Drar in München, frühestmöglich kontaktiert werden.
Schnellstmöglich einen Anwalt für Körperverletzung in München kontaktieren: Kanzlei Drar ist immer erreichbar
Bereits zu Beginn eines Verfahrens kann ein Strafrechtsanwalt in München, insbesondere bei Körperverletzungsdelikten, Akteneinsicht beantragen, um frühzeitig alle relevanten Informationen zu sammeln. Diese Einsicht ermöglicht es dem Anwalt, sich einen umfassenden Überblick über die Beweislage, die Vorwürfe und die Ermittlungsstrategie der Staatsanwaltschaft zu verschaffen. Auf dieser Grundlage kann eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickelt werden, die gezielt auf die Schwachstellen des Verfahrens eingeht und die individuellen Umstände des Falls optimal berücksichtigt, um die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang zu maximieren.
Gernen prüfen wir Ihren Fall gerne vorab vertraulich und geben Ihnen im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs eine erste Einschätzung.
Wie gehe ich vor, wenn gegen mich Strafanzeige erstattet wurde?
Wurden Sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht als Beschuldigter vorgeladen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
1. Ruhe bewahren
Zunächst: Keine Panik! Post von einer Behörde zu bekommen, kann im ersten Moment eine aufwühlende Situation darstellen. Wichtig ist es, einen klaren Kopf zu bewahren und bedacht die nächsten Schritte anzugehen.
2. Von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen
Als Beschuldigter im Strafverfahren sind Sie nicht gezwungen auszusagen. Oftmals kann eine Aussage, auch wenn sie mit guter Intention gemacht wird, kontraproduktiv sein. Bevor Sie sich von einem rechtskundigen Anwalt für Körperverletzung in München haben beraten lassen, sollten Sie keine inhaltlichen Angaben zur Sache machen. Oftmals ist zu diesem frühen Zeitpunkt noch gar nicht klar wie weit die Tatsachenkenntnis der Behörden reicht und ob überhaupt genug vorliegt, um Sie strafrechtlich zu verfolgen. Mit einer Aussage riskieren Sie, sich insoweit unwillentlich selbst zu belasten.
3. Einen Strafverteidiger kontaktieren
Wie bereits erwähnt, sollte nun ein Strafverteidiger konsultiert werden, um die sicherste und erfolgreichste Strategie für den weiteren Verlauf zu erarbeiten. Die Kanzlei Drar begleitet Sie als Strafverteidiger in München von Anfang bis zum Ende und berät und vertritt Sie bei allen Körperverletzungsdelikten.
- Schnelle Terminvereinbarung
Wann liegt eigentlich eine (einfache) Körperverletzung vor?
Wann man sich wegen einer einfachen Körperverletzung strafbar macht, regelt § 223 StGB.Die einfache vorsätzliche Körperverletzung ist gemäß § 223 StGB als jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung definiert. Diese sind weit zu verstehen, da der Gesetzgeber damit möglichst viele Situationeneinbeziehen will.
- Eine körperliche Misshandlung umfasst jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden oder seiner körperlichen Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Dies entspricht in vielen Fällen der Zufügung von Schmerzen, auch aber einer Vielzahl anderer spürbarer Einflussnahmen auf die körperliche Integrität des Opfers.
- Eine Gesundheitsschädigung bezeichnet jedes Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines pathologischen (krankhaften), d.h. vom Normalzustand negativ abweichenden, Zustandes. Dies kann beispielsweise durch die Ansteckung mit einer Krankheit passieren.
Eine Strafbarkeit nach § 223 StGB erfordert zusätzlich, dass die beschriebene Handlung bzw. fallabhängig auch die fehlerhafte Unterlassung, mit Vorsatz verübt wurde. Vorsatz bedeutet nach § 15 StGB mit Wissen und Wollen aller Tatbestandsmerkmale vorzugehen.Das Strafmaß der einfachen Körperverletzung liegt bei Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Daneben drohen Beschuldigten auch Nebenfolgen wie ein Berufsverbot, Disziplinarverfahren, sowie Schadensersatz- oder Schmerzensgeldzahlungen.
Kanzlei Drar Strafverteidiger in München
Geringe Menge
Liegt bei einer Straftat nach § 29 Abs. 1, 2, 4 BtMG lediglich eine geringe Menge eines Betäubungsmittels vor, so kann im Einzelfall entweder das Gericht von einer Strafe (§ 29 Abs. 5 BtMG) oder die Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung absehen (§ 31a Abs. 1 BtMG). Der Begriff der geringen Menge ist im BtMG nicht legaldefiniert. Nach der Rechtsprechung bezeichnet die geringe Menge im Sinne des § 29 Abs. 5 BtMG ausgehend von einem nicht abhängigen Konsumenten den Augenblicks- oder Tagesbedarf, der bis zu drei Konsumeinheiten reicht. nter einer Konsumeinheit ist wiederum die Menge eines Betäubungsmittels zu verstehen, diebei der üblichen Konsumform zur Erzielung eines Rauschzustandes erforderlich und ausreichend ist. Maßgeblich für die Bestimmung, ob im Einzelfall eine geringe Menge vorliegt, ist eine Untersuchung der Betäubungsmittel auf ihren Wirkstoffgehalt. Da der Gesetzgeber den Begriff der geringen Menge nicht legaldefiniert hat, bestehen auch keine festgeschriebenen Grenzwerte. Für viele Betäubungsmittel wurden jedoch in der Rechtsprechung Grenzwerte für die geringe Menge erarbeitet, etwa:
- Amphetamin: 150 mg (Base)
- Cannabis: 45 mg THC
- Heroin: 30 mg (Heroinhydrochlorid)
- Kokain: 99 mg (Kokainhydrochlroid)
- Methamphetamin: 75 mg13 (Base)
- Methylen-Dioxy-Amphetamin (MDA), Methylen-Dioxy-Ethyl-Amphetamin (MDE), Methy- len-Dioxy-Meth-Amphetamin (MDMA): jeweils 360 mg (Base)
- Morphin: 90 mg15 (Morphinhydrochlorid)
Gerne beraten wir Sie als Anwalt für Drogenstrafrecht in München zu Ihrem individuellen Fall. Nehmen Sie gerne per Telefon oder E-Mail Kontakt mit uns auf.
Nicht geringe Menge
- Amphetamin: 10 g Amphetaminbase
- Cannabis: 7,5 g Tetrahydrocannabinol (THC)
- Heroin: 1,5 g Heroinhydrochlorid
- Kokain: 5 g Kokainhydrochlorid
- Amphetamin (MDE), Methy- len-Dioxy-Meth-Amphetamin (MDMA): Jeweils 30 g Base
- Morphin: 4,5 g Morphinhydrochlorid
Wir prüfen Ihren individuellen Fall diskret im Vorfeld und geben Ihnen in einem ersten Gespräch eine fundierte Ersteinschätzung.
Möchten Sie mich
sprechen?
Schnelle Terminvereinbarung
Wann begeht man eine fahrlässige Körperverletzung?
Einer Körperverletzung kann man unter Umständen auch dann bezichtigt werden, wenn eine solche in der Verletzungshandlung nicht beabsichtigt war. In § 229 StGB ist auch die fahrlässige Körperverletzung unter Strafe gestellt. Die fahrlässige Verursachung einer Körperverletzung besteht nach ständiger Rechtsprechung (und nach herrschender Meinung im Schrifttum) dann, wenn der Täter die im Verkehr objektiv notwendige Sorgfalt außer Acht lässt und die Körperverletzung bei Beachtung dieser hätte vermieden werden können. Die Kanzlei Dar als Anwalt für Körperverletzung in München berät Sie gerne dazu, ob in Ihrem Fall eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt.
Sonderfälle: Die Misshandlung von Schutzbefohlenen und die Einwilligung in die Körperverletzung
Zusätzlich gibt es spezielle Tatbestände für bestimmte Sonderkonstellationen. Beispielhaft soll die Misshandlung von Schutzbefohlenen genannt werden, bei der Täter und Opfer in einem speziellen Schutz- und Abhängigkeitsverhältnis stehen müssen. Dieses Verhältnis muss gesondert festgestellt werden.
Weiterhin gibt es unter Umständen einen Entfall der Strafbarkeit über die Einwilligung in die Körperverletzung. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Tat nicht trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Für die Festlegung der Sittenwidrigkeit wird abgestellt auf die Schwere der Körperverletzung und den Tatzweck. Der Anwendungsbereich dieser Norm ist jedoch sehr begrenzt und wird nur selten angenommen. Lediglich eine kleine Anzahl Sonderfälle werden hierunter subsumiert.
- BERATUNGSZEITEN:
Montag | 09:00–18:00 Uhr |
Dienstag | 09:00–18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00–18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00–18:00 Uhr |
Freitag | 09:00–18:00 Uhr |
Unsere flexiblen Beratungszeiten stehen Ihnen zur Verfügung,
um Ihre rechtlichen Anliegen zu besprechen.