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Ihr Strafverteidiger in München​

Post von der Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft? Hausdurchsuchung? Beschlagnahme?​

Sollte gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet werden und Sie in diesem Rahmen eine Vorladung zur Vernehmung, einen Strafbefehl, oder gar eine Anklage erhalten, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Der erste Schritt sollte die Konsultation eines Rechtsanwalts für Strafrecht sein. Ein Strafverfahren kann bedeutende Konsequenzen für Ihre private und berufliche Zukunft haben und sollte deshalb stets ernst genommen werden! Mit der Hilfe unserer erfahrenen, spezialisierten Anwaltskanzlei in München kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.

Egal in welcher Situation Sie sich befinden: persönliche Gegenstände wie Handy, Laptop oder andere Speichermedien wurden im Rahmen einer Haus- oder Gewerbedurchsuchung beschlagnahmt? Es wurde ein Haftbefehl gegen Sie erlassen? Vielleicht kennen Sie jemanden, der sich bereits in Straf- oder Untersuchungshaft befindet. Zunächst gilt immer: Schweigen Sie zum Vorwurf und kontaktieren Sie zeitnah einen kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht. Die Kanzlei Drar ist als fachkompetente Strafrechtskanzlei in jeder Phase des Verfahrens für Sie da: vom Ermittlungs- bis hin zum Strafverfahren, in der Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung und Revision. Wir nehmen Ihre Verteidigung ernst und unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung und Fachwissen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Auch bei Themen der Strafvollstreckung oder des Strafvollzugs stehen wir Ihnen zur Seite.

Meine Schwerpunkte

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Rita Drar Strafverteidiger in München und Umgebung

Rita Drar

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Ihre Strafverteidigerin
in München​

Rita Drar ist Strafverteidiger in München und Umgebung

Rita Drar

Ein Strafverteidiger schützt Ihre Rechte und bietet rechtliche Unterstützung in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Ablauf

Den passenden Anwalt zu finden erfordert mehrere Schritte, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche rechtliche Vertretung für Ihre speziellen Bedürfnisse finden. Hier ist ein allgemeiner Prozess, der Sie leiten soll:

1.

Unverbindliche
Ersteinschätzung

Die Ersteinschätzung bietet eine Bewertung Ihres Anliegens für einen schnellen Überblick.

2.

Sofortiger Termin garantiert​

Sofortiger Termin garantiert: Ich stehe Ihnen umgehend zur Verfügung, um Ihre Anliegen professionell zu besprechen und zu unterstützen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für schnelle Hilfe.

3.

Verteidigungsanzeige

Werden Sie mein Mandant oder meine Mandantin und lassen Sie mich Ihnen bei Ihren rechtlichen Angelegenheiten helfen.

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Bankrott

Unternehmensführung bietet zahlreiche Risiken. Gerade wenn die Zahlen sinken und Geldverluste entstehen, besteht für selbstständige Unternehmer ein besonderes Risiko: bei manchen Gesellschaftsformen haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Um dem zu entgehen kann erwogen werden Teile des privaten Vermögens zu verstecken, zu verheimlichen oder anderweitig zu verdunkeln. Dies birgt jedoch Strafbarkeitsrisiken, denen sich viele nicht bewusst sind. Der Straftatbestand des Bankrotts kann Ihnen in solchen Fällen vorgeworfen werden. Dann ist es wichtig, schnellstmöglich mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht in meiner Kanzlei in München in Kontakt zu treten.

Wir helfen Ihnen dabei bereits präventiv zu agieren, wenn Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten ist, um diesen Strafvorwurf zu vermeiden. Für viele Betroffene ist es schwierig zu wissen, ab wann die Grenze zur Strafbarkeit beim Bankrott überschritten ist. Das hängt von einer Vielzahl Faktoren ab, die wir mit Ihnen für Ihren Einzelfall ausarbeiten können. Das Privatvermögen abzusichern kann unter normalen Umständen zwar manchmal kein Problem sein, bei einer Personengesellschaft mit Zahlungsunfähigkeit jedoch zügig die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten. Dabei drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Als Rechtsanwältin für Strafrecht bin ich auf Probleme dieser Art spezialisiert und kann Sie dabei unterstützen, diese Vorwürfe abzuwehren, beziehungsweise ihnen sogar vorzubeugen! Zögern Sie bei einer solchen Anschuldigung nicht!

Bestechung

Zulässige Aufmerksamkeit unter Freunden oder strafbare Bestechung? Die Grenze ist als Nicht-Jurist nur selten nachvollziehbar – bei der Komplexität an Regelungen und Nuancen kann es schwierig sein sich gesetzeskonform zu verhalten. Verschiedenste Geschäfte, unter anderem mit Immobilien und hohen Vermögenswerten, können schnell als illegale Gewährung oder Inanspruchnahme von Vorteilen gewertet werden, auch wenn Ihnen das nicht direkt bewusst ist.
Dies ist am sichersten vermieden, wenn Sie vor einer geplanten Transaktion mit mir als Rechtsanwältin Rücksprache halten. So kann die dem Recht entsprechende Entscheidung getroffen werden.

In diesem Rahmen können auch Korruptionsvorwürfe erhoben werden, die ebenfalls strafbar als Bestechung sind. Um diesen Vorwürfen sicher entgegen treten zu können sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht zusammenschließen. Eine Strafbarkeit nach § 299 des Strafgesetzbuches (StGB) kann im Geschäftsbetrieb schneller entstehen, als man vielleicht denkt. Wenn jemandem im professionellen Bereich unlautere Vorteile gewährt oder in Anspruch genommen werden, kann die Grenze zur Strafbarkeit überschritten werden. Als Rechtsanwältin verteidige ich Sie wirksam gegen Anschuldigungen dieser Art und werde eine aussichtsreiche Vorgehensweise erarbeiten.

Betäubungsmittelstrafrecht

Betäubungsmittel oder einfacher: Drogen! Besitz, Handel und mehr sind strafrechtlich relevant. Sollte Ihnen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelstrafrecht zur Last gelegt werden, dann ist es unerlässlich sich zügig Unterstützung von einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht zu suchen.

Die gesetzlichen Regelungen zum Betäubungsmittelstrafrecht oder auch „Drogenstrafrecht“ finden sich im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dieses Gesetz fällt unter das Strafrecht. Obwohl der bloße Konsum von berauschenden Substanzen nicht unter Strafe steht, ist man dennoch zügig im Bereich des Unerlaubten. Denn der Anbau von Betäubungsmitteln, der Besitz, der Handel, die Ein- und Ausfuhr sowie auch das Inverkehrbringen ist strafbar.

Straftaten, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln begangen werden, insbesondere Verkehrsstraftaten, eröffnen eine Vielzahl zusätzlicher bzw. anderer Probleme, die Sie mit mir als Ihren Rechtsanwalt aus der Kanzlei für Strafrecht in München besprechen sollten.

Erpressung

Eine Erpressung kann schnell hohe Freiheitsstrafen mit sich bringen – bis zu fünf Jahren in einer Justizvollzugsanstalt können Ihnen drohen. Auch mit schweren Geldstrafen können Sie bestraft werden. Sollten Sie eine Anzeige wegen Erpressung erhalten haben, empfiehlt es sich demnach sich zügig bei mir zu melden – Ihrem Anwalt für Strafrecht in München!

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern könnte sich einer Erpressung nach § 253 StGB strafbar gemacht haben. Dann sollte schnell ein Anwalt zur Rate gezogen werden. Wenn Sie also eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei, einen Strafbefehl, eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft oder auch eine Ladung zu einem gerichtlichen Termin in einer Hauptverhandlung bekommen haben, melden Sie sich schnell. Als fachkundige Anwältin meiner Kanzlei in München kann ich Ihnen mit einer wirksamen und sicheren Verteidigung schützen.

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Jugendstrafrecht

Auch junge Menschen können strafrechtlich belangt werden. Im Jugendstrafrecht gelten zwar andere „Strafen“ als im Erwachsenenstrafrecht, doch auch diese können im Einzelfall schwer ausfallen. Wichtig ist es, den Jugendlichen oder Heranwachsenden effektiv zu verteidigen, damit eine Tat aus jugendlichem Leichtsinn sich nicht negativ auf die Zukunft des Betroffenen auswirkt.

Die Delikte, die im Jugendstrafrecht geahndet werden, entsprechen denen des Erwachsenenstrafrechts. Unterschiede ergeben sich im Verfahrensablauf und dem Strafmaß. Insbesondere die Gerichtsverhandlungen im Jugendstrafrecht finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der größte Unterschied befindet sich im Urteil: der Jugendliche soll aus den Konsequenzen seiner Tat etwas lernen und nicht wahllos sanktioniert werden. Es geht in erster Linie um Erziehung. Ziel des Anwalts sollte es sein, das Verfahren möglichst noch vor einer gerichtlichen Verhandlung bei der Staatsanwaltschaft einzustellen. Oberste Priorität ist es, die Zukunft des Jugendlichen zu schützen. Als kompetente Rechtsanwältin für Strafrecht in München bin ich für Sie da. Kontaktieren Sie mich und lassen Sie mich Ihre Rechte durchsetzen.

Körperverletzung

Beim Vorwurf Körperverletzung sollte schnellstens eine fachkundige Rechtsanwältin für Strafrecht engagiert werden. Die Verteidigungsmöglichkeiten können groß sein: möglicherweise lässt sich dem Vorwurf mit Notwehr entgegentreten!

Die Tatbestände um die Körperverletzung sind komplex und mit teilweise sehr hohen Strafen bedroht. Zu den Körperverletzungsdelikten gehören:

  • die gefährliche Körperverletzung,
  • die Misshandlung von Schutzbefohlenen,
  • die schwere Körperverletzung,
  • die Verstümmelung weiblicher Genitalien,
  • die Körperverletzung mit Todesfolge,
  • die fahrlässige Körperverletzung.

Die Strafverfolgungsbehörden schreiten bei Delikten dieser Art meist schnell ein, sodass es wichtig ist, sich schnell mit einem Anwalt für Strafrecht zusammen zu schließen, der Erfahrung mit den Feinheiten vertraut ist. Möglich ist beispielsweise manchmal eine Straflosigkeit aufgrund von Notwehr. Ihre Anwältin in München steht Ihnen bei und prüft alle möglichen Rechtfertigungsgründe.

Nebenklage

Opfer oder Angehörige des Opfers einer Straftat können sich bei schwerwiegenden Delikten am Strafverfahren beteiligen. Der erhobenen öffentlichen Klage kann sich mit der Nebenklage anschließen, wer verletzt ist durch eine rechtswidrige Tat, § 395 StPO.  Z.b. Mord, Totschlag oder deren Versuch.

 

Vielen ist es nicht bewusst, dass man sich auch als Opfer einer Straftat eines Strafverteidigers als rechtlichen Beistand bedienen kann.
Man kann im Strafverfahren die Position des Nebenklägers einnehmen. Das deutsche Recht, genauer die Strafprozessordnung, sieht vor, dass Geschädigte einer Straftat eine aktive Rolle im Verfahren ihres Schädigers einnehmen können. Dies ergibt mehrere Einwirkungsmöglichkeiten im Verfahren, insbesondere aber auch die Option, Schadensersatzansprüche in einem „Adhäsionsverfahren“ geltend zu machen. Dies kann die Möglichkeit eröffnen die Kosten eines zivilrechtlichen Verfahrens zu sparen. Ich kann Ihnen für Ihren Einzelfall die Optionen erklären und Sie als erfahrener rechtlicher Beistand im gesamten Verfahren bei der Durchsetzung Ihrer Rechte tatkräftig unterstützen. Melden Sie sich bei meiner Kanzlei in München.

Notwehr

Die Notwehr ist ein wichtiger Rechtfertigungsgrund im Strafrecht. Sie ist in § 32 Abs. 1 StGB geregelt. Darin heißt es, dass derjenige, der eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, sich nicht rechtswidrig verhält.

Die Notwehr ist eine Handlung die einen anderen, rechtswidrigen Angriff auf die eigene Person abzuwehren versucht. Es geht also um darum, sich zu verteidigen. Auch Dritte dürfen verteidigt werden — dann handelt es sich um eine Nothilfe.
In Ihrem Prozess ist die Notwehr von riesiger Bedeutung: Wenn es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, können Sie freigesprochen werden. Es kann den gesamten Gang des Verfahrens beeinflussen. Deshalb ist es unerlässlich, diesen Umstand von mir, einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht in meiner Rechtsanwaltskanzlei in München, abklären zu lassen!

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Pflichtverteidigung

Bei manchen Delikten -den Fällen einer notwendigen Verteidgung gemäß § 140 StPO – sieht das Gesetz vor, dass dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beistehen muss. In dieser Situation soll niemand dem Strafverfahren „hilflos“ ausgeliefert sein. Dies geschieht im Sinne eines fairen Prozesses.

Das Gesetz regelt die Pflichtverteidigung in § 141 der Strafprozessordnung (StPO). Der Gesetzgeber sieht die Pflichtverteidigung für Fälle vor, in denen befürchtet werden muss, das der Beschuldigte sich nicht ausreichend selbst verteidigen kann. Wenn zuvor kein Wahlverteidiger beauftragt wurde, wenn Sie sich in Untersuchungshaft befindet oder ein Berufsverbot droht, insbesondere aber bei einer hohen Strafandrohung. Wenn das Gesetz eine Pflichtverteidigung vorsieht, übernehme ich das als Anwältin in meiner Strafrechtskanzlei in München gerne. Ich setze alles daran das Strafmaß so weit wie möglich zu reduzieren und mit Ihnen die beste Strategie für einen erfolgreichen Ausgang des Strafprozesses zu erzielen.

Raub

Raub bezeichnet den Diebstahl unter Einsatz von Drohungen oder Gewalt. Es geht um die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache mittels einer gewaltvollen Einwirkung auf das Opfer oder einer Drohung mit einer Gefahr für Leib und Leben mit dem Ziel sich oder einem Dritten diese Sache rechtswidrig anzueignen. Dafür drohen schwere Strafen – sogar bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.

Raub ist nach der gesetzlichen Definition aufgrund seiner hohen Strafandrohung ein Verbrechen. Damit liegt immer ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Dementsprechend brauchen Sie in jedem Fall einen Anwalt. Melden Sie sich umgehend bei mir als Ihre Anwältin für Strafrecht in meiner Kanzlei in München!

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist ein sensibler Bereich des Strafrechts der mehrere Bereiche umfasst: sexuellen Missbrauch und Nötigung, Exhibitionismus sowie Vergewaltigung, aber auch der Besitz von kinderpornografischen Inhalten. Aufgrund der empfindlichen Thematik sollten Betroffene Ihre Möglichkeiten dringend durch einen fachkundigen Anwalt prüfen lassen.

Eine Sexualstraftat bedeutet doppelte Belastung: rechtlich, aber auch privat durch die Gesellschaft. Eine sexuelle Belästigung ist seit der Strafrechtsreform 2017 ein vermehrt erhobener Vorwurf, gegen den Sie sich am besten mit mir als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht in München wehren.

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Sportwettbetrug

Glücksspiele, insbesondere in Zusammenhang mit Sportevents und entsprechenden Wettgeschäften sind weitläufig bekannt und beliebt. Diese sind grundsätzlich auch zulässig, unterliegen aber einer Vielzahl an Regeln. Vor allem müssen die angebotenen Sportwetten ohne jegliche Manipulation abgehalten werden. Der Ausgang eines Spiels kann auch durch kleine Gefälligkeiten gegenüber eines Entscheidungsträgers beeinflusst werden. Und schon ist der Ausgang des Spiels nicht mehr ganz so ungewiss. Es darf deshalb keine günstige Beeinflussung von Spielern, Schiedsrichtern oder Ähnlichem erfolgen – auch wenn diese im Einzelfall manchmal unwesentlich erscheinen kann. Denn so können schnell Strafbarkeitsrisiken entstehen.

Sollte Sie einen solchen Einfluss auf einen Sportwettbewerb im Rahmen eines Wettgeschäfts genommen haben, sollten Sie in jedem Fall zügig handeln. Richtig beraten sind Sie damit, meine Kanzlei für Strafrecht in München zu konsultieren. Ich helfe Ihnen dabei, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe wirksam abzuwehren und mit ihnen gemeinsam den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens zu erarbeiten. Ich sehe mir Ihren Einzelfall ganz genau an und stelle sicher, dass Ihre Rechte im Strafverfahren gewahrt werden.

Strafbefehl

Gerichte erlassen regelmäßig Strafbefehle. Sollte dies geschehen, sollte dieser am Besten zunächst einem Strafverteidiger zur Durchsicht vorgelegt werden. Dies muss kurzzeitig passieren, da die Frist um Einspruch einzulegen schon nach 2 Wochen nach Zustellung abläuft. Danach ist der Strafbefehl dann rechtskräftig. Auch wenn bei einem Strafbefehl keine mündliche Verhandlung stattfindet, hat ein rechtskräftiger Strafbefehl die Wirkung eines Urteils inklusive Strafe, die gegen Sie vollstreckt werden kann.
Mit einem Einspruch lässt sich diese Konsequenz jedoch möglicherweise vermeiden. Bedienen Sie sich deshalb umgehend der Möglichkeit meine Kanzlei zu kontaktieren und mich als Rechtsanwältin in München zu Rate zu ziehen. Ich kann die Rechtmäßigkeit eines Strafbefehls umfassend prüfen und den notwendigen Einspruch einlegen.

Ein Strafbefehl bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden ihre Ermittlung als abgeschlossen und Sie für schuldig befunden hat. Der Strafbefehl kann nur für eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe erlassen werden.
Die im Strafbefehl angegebene Strafe lässt sich durch einen Einspruch vermeiden. Damit können Sie unter anderem Ihre Seite der Geschehnisse darlegen. Kontaktieren Sie mich zeitnah! Ich berate Sie noch heute zu Ihren Handlungsmöglichkeiten. Meine langjährige Erfahrung mit Strafbefehlen und deren Abweisung wird mir dabei helfen, auch in ihrem Fall das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Strafvollstreckung

Trotz aller Bestrebungen kann ein Verfahren manchmal mit einer Verurteilung enden. Dann wird eine Strafe ausgesprochen, die auch vollstreckt werden kann. Auch in dieser Phase des Strafverfahrens kann der Beistand eines Anwalts noch sinnvoll sein. Grundsätzlich eine Freiheitsstrafe innerhalb von vier Wochen angetreten werden. Dies versteht man als Strafvollzug. Doch als erfahrene Anwältin für Strafrecht sind mir rechtliche Möglichkeiten bekannt, den Strafvollzug über die vier Wochen hinaus aufzuschieben.
 

Diese Möglichkeit folgt aus § 456 StGB: dem Vollstreckungsaufschub. Dieser kann den Antritt der Freiheitsstrafe auf bis zu vier Monate ausdehnen. Innerhalb dieser vier Monate können viele private und berufliche Angelegenheit noch organisiert werden um einen weniger einschneidenden Ablauf des Strafvollzugs zu erreichen. Dazu kann ich als Ihr Anwalt für Strafrecht in München einen Antrag stellen. Bevor ich dies beantrage, prüfe ich für Ihren Einzelfall die vielzähligen, spezifischen Voraussetzung, die daran gebunden sind und die entsprechenden Erfolgsaussichten.

Gegebenenfalls kann der Strafvollzug sogar gänzlich zu erlassen sein, wenn der Beschuldigte sich in einer derart veränderten Lage befindet, dass der zuvor ausgesprochene Strafspruch nicht mehr zweckmäßig ist. Das kann mit einem Gnadenverfahren bestrebt werden. Dies ist zwar ein großer Ausnahmefall und an viele Voraussetzungen geknüpft — ich werde für Sie aber natürlich alle möglichen Konstellationen bedenken.

Strafvollzug

Sollten Sie rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein, ist es immer noch sinnvoll, einen Anwalt als Beistand zu haben. Denn auch in dieser Phase des Verfahrens kann Ihre Situation noch bedeutend verbessert werden. Bestrebt werden kann eine möglichst kurze Haftdauer, eine Unterbringung im offenen Vollzug oder das Nachgehen eines Jobs außerhalb des Gefängnisses (Außenbeschäftigung bzw. Freigang). Damit kann versucht werden die bedeutende Belastung einer Haftstraße etwas zu mindern.
 

Als juristische Laie sind Ihnen oft nicht alle Möglichkeiten bewusst, die eine Ausgestaltung der Haft betreffen. Vor allem ist es schwierig zu durchblicken, wie eine solche Erleichterung bestrebt werden kann und welche Voraussetzungen es dafür gibt. Eine vorzeitige Entlassung kann im Regelfall nach Vollzug von zwei Dritteln der Strafe erreicht werden. Gerade wenn sie sich reuevoll zeigen und sich in der Justizvollzugsanstalt gut verhalten haben, sind die Erfolgsaussichten hoch. Es kann auch, unter höheren Voraussetzungen, schon früher eine Entlassung beantragt werden. Als Anwalt für Strafrecht prüfe ich Ihre Situation umfassend und handele das Bestmögliche für Sie aus.

Auch eine Haftverlegung in eine Justizvollzugsanstalt die Ihren Angehörigen näher ist kann beantragt werden. Ich informiere Sie über all Ihre Optionen. Rufen Sie meine Kanzlei in München an, um Ihre Haftbedingungen angenehmer zu gestalten.

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Tötungsdelikte

Die Ausgestaltung der Tötungsdelikte im Strafrecht ist komplex. Details im Tatablauf und Intention des Beschuldigten können die verwirklichten Tatbestände bedeutend verändern. Aus diesem Grund ist eine besonnene und aufmerksame Verteidigung absolut unerlässlich. Denn Strafmaß kann von lebenslang bei Mord bis zu zwischen drei und 15 Jahren bei anderen Tötungsdelikten variieren.
 

Ich als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht aus meiner Anwaltskanzlei in München nehme mich Ihrem Problem gewissenhaft an.

Gerade innere Motive sind bei Tötungsdelikten von großer Bedeutung und können erhebliche Differenzen im Strafmaß begründen. Gerade zwischen Mord (Strafandrohung: lebenslange Freiheitsstrafe) und Totschlag (Strafandrohung: Freiheitsstrafe von zwischen 5 und 15 Jahren) können die inneren Vorstellung den Unterschied machen.
Hatten Sie gar keinen Vorsatz? Vielleicht kommt nur ein Fahrlässigkeitsdelikt und kein vorsätzlicher Totschlag in Betracht. Eventuell handelten Sie aus Notwehr? Ich prüfe Ihr Anliegen umfassend und erstrebe mit Ihnen gemeinsam den mildesten Verfahrensausgang.

Umweltstrafrecht

Die steigende Bedeutung vom Umweltschutz auf die Gesellschaft hat ihren Eingang in das Strafrecht gefunden. Gerade für die Landwirtschaft und Unternehmen die mit chemischen Produkten Arbeiten hat dies großen Einfluss, da auch sie Gewässern, Böden und der Luft nicht schaden dürfen.
 

Als fachkundige Anwältin für Strafrecht unterstütze ich Sie als Beschuldigte aber auch als Geschädigte von Umweltstraftaten. Ich bin für Sie da in allen Angelegenheiten rund um diese Thematik und setze Ihre Rechte sicher und wirksam für Sie um.

Untersuchungshaft

Bereits vor einem Urteil können Sie bei dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr in Untersuchungshaft gesetzt werden. Dies passiert obwohl Ihre Schuld noch gar nicht feststeht. Das ist für Sie und Ihre Angehörigen oft ein Schock und eine massive Belastung. Nicht nur für Sie psychisch, sondern auch im Hinblick auf Ihr soziales und berufliches Umfeld. Deshalb sollten Sie in dieser Situation keinesfalls ohne rechtlichen Beistand dastehen.
 

Eine Untersuchungshaft darf nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden. Ich prüfe für Sie, ob diese Voraussetzungen überhaupt vorliegen. Wenn nicht, erging der Haftbefehl zu Unrecht und es kann dagegen widersprochen werden. Ich habe viel Erfahrung mit unwirksamen Haftbefehlen und kann mich in dieser schwierigen Situation für Ihre Rechte einsetzen.

Urkundendelikt

Sie haben an einem (offiziellen) Dokument gedoktert? Strafverfolgungsbehörden können Ihnen sehr schnell den Vorwurf der Urkundenfälschung machen.

Es kann sich um Zeugnisse, Impfpässe, Kfz-Kennzeichen, Ausweise und viele weitere Dokumente handeln. Das Strafrecht verbietet es, über den Aussteller einer Erklärung zu täuschen. Nicht nur das Herstellen ist dabei strafbar, sondern auch die Verwendung einer unechten oder falschen Urkunde sowie auch das Fälschen einer echten Urkunde. Am sichersten ist es nun, einen mich als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht in München zu beauftragen und gegen die Vorwürfe vorzugehen.

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Vermögensabschöpfung

Straffällig werden soll sich für Täter nicht „lohnen“: so sieht es der Gesetzgeber vor. Deshalb wird in der Strafprozessordnung angeordnet, dem Täter das Vermögen abzunehmen, das durch die Durchführung einer Straftat erbeutet oder dazu genutzt wurde. Illegal Erlangtes soll dem Täter nicht erhalten bleiben.
 

Als Rechtsanwalt für Strafrecht weiß ich jedoch, dass die Vermögensabschöpfung auch manchmal zu weit geht. Um sich vor extensiven staatlichen Eingriffen in Ihr Vermögen zu schützen, ist die Zusammenarbeit mit einem Anwalt unabdingbar. Sie kann insbesondere die Härtefallregelung des § 73c StGB durchsetzen, damit Sie nur das tatsächlich Notwendige abgeben müssen. Ich berate Sie und helfe Ihnen dabei.

Vermögensdelikte

Ein großer Teil der Straftaten sind Vermögensdelikte. Diese gehen von Diebstahl und seinen Variationen, über Erpressung, Raub, Betrug in verschiedeneren Formen (Kreditbetrug, Versicherungsbetrug) und Untreue.
 

Vermögensdelikte bezeichnen alle Straftaten, die sich gegen Vermögenswerte anderer Menschen richten. Dies muss Ihnen jedoch eindeutig nachgewiesen werden – ansonsten gilt „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten). Ich bin spezialisiert auf Delikte dieser Art und werde mich mit vollstem Einsatz gegen die Vorwürfe wehren. Mit meiner Expertise als Anwalt für Strafrecht in München können Verfahrensfehler aufgedeckt und das Strafmaß möglich gering gehalten werden.

Vorladung

Zu Beginn des Verfahrens werden Sie oftmals im Rahmen der Ermittlung von der Polizei vorgeladen. Hier gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Nicht alle Vorladungen sind jedoch gleich gelagert. Es empfehlen sich je nachdem verschiedene Handlungsansätze.

Werden Sie als unbeteiligter Zeuge geladen? In erster Linie können Sie der Vorladung nachkommen. Wenn sie nicht ausdrücklich von der Staatsanwaltschaft dazu aufgefordert werden, sind Sie dazu jedoch nicht verpflichtet.

Sind Sie als Beschuldigter geladen? Seien Sie nun vorsichtig. Meistens sollten Sie der Vorladung nicht nachkommen. Am besten konsultieren Sie im Vorhinein meine Rechtsanwaltskanzlei in München und besprechen den Vorwurf. Gemeinsam besprechen wir, welches Vorgehen in Ihrem Fall am sinnvollsten ist.

Wichtig ist es, an Ihr Schweigerecht zu denken. Sie müssen zum Vorwurf grundsätzlich nicht aussagen. „Zu viel“ Gesagtes kann sich schnell zu Ihren Lasten auswirken. Mit der frühzeitigen Beauftragung meiner Kanzlei für Strafrecht in München können Sie Vieles gewinnen: Ich beantrage sofort Akteneinsicht und verschaffe mir einen Überblick über die Beweislage. Dieser Überblick ist essenziell für die weitere Vorgehensweise. Anhand dessen und meiner langjährigen Erfahrung kann die zukünftige Handlung und Arbeit mit den Ermittlungsbehörden entschieden und der bestmögliche Verfahrensausgang für Sie erstrebt werden.

Vorteilsnahme

Das Wirtschaftsstrafrecht betrifft Private aber auch Träger von öffentlichen Ämtern. Auch diese treten in Kontakt mit privaten Unternehmen im Rahmen von verschiedenen Projekten oder anderweitiger Zusammenarbeit. Als Träger eines öffentlichen Amtes befinden Sie sich damit schnell in einer riskanten Situation. Denn bei kleinen Gefälligkeiten und Geschenken oder einem extravaganten Abendessen oder Ähnlichem können Sie auch mal dem Vorwurf der unzulässigen Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung gegenüber stehen.
Dieser Problematik sollte durch präventive Beratung mit einem kompetenten, fachkundigen Rechtsanwalt vorgesorgt werden.
 

Sollte der Vorwurf bereits erhoben sein, ist besonnenes und zügiges Handeln essenziell.
Als erfahrene Anwältin für Strafrecht in München berate ich sie heute noch – gemeinsam treten wir dem Vorwurf selbstbewusst und bestimmt entgegen. Wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Mittel der Rechtsordnung, um den mildesten Verfahrensverlauf zu erzielen.

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Häufig gestellte
Fragen​

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Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Ein Strafverfahren kann, selbst wenn sich die Vorwürfe nicht bestätigen, für Beschuldigte und Angehörige starke persönliche Auswirkungen mit sich ziehen und ist in jedem Fall bela

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