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Strafverteidiger München- Kanzlei Drar​

Willkommen in der Kanzlei Drar – Ihrem Strafverteidiger in München​

Es ist oft nervenaufreibend, wenn man mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Doch insbesondere strafrechtliche Belange können sich rasch und drastisch auf das eigene Leben auswirken. Es drohen nicht nur empfindliche Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen, sondern vor allem auch weitreichende Auswirkungen auf das Privat- und Berufsleben. Diese massiven Konsequenzen können auch unabhängig von der Richtigkeit der Vorwürfe entstehen. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Anwalt für Strafrecht zu haben. Die Kanzlei Drar vertritt Sie kompetent und zuverlässig in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens: Wir sind Ihr zuverlässiger Strafverteidiger in München und Umgebung.

Kanzlei Drar: Ihr Strafverteidiger in München​

Die Kanzlei Drar sitzt im Herzen von München zwischen Königsplatz, Hauptbahnhof und dem Stiglmaierplatz. Rechtsanwältin Rita Drar setzt sich für die Rechte und Interessen ihrer Mandantschaft ein und legt großen Wert auf Qualität, genaue Arbeit, Erreichbarkeit, Verschwiegenheit und absolute Verlässlichkeit.

Sie haben strafrechtliche Belangen?

Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Ein Strafverfahren kann, selbst wenn sich die Vorwürfe nicht bestätigen, für Beschuldigte und Angehörige starke persönliche Auswirkungen mit sich ziehen und ist in jedem Fall belastend. Zu den häufigsten Taten im allgemeinen Strafrecht gehören (gefährliche) Körperverletzung, Diebstahl, Fahrerflucht, Brandstiftungsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder Sexualstraftaten. Weitere Aufgabenbereiche der Kanzlei umfassen das Jugendstrafrecht sowie Kapitaldelikte wie Mord und Totschlag. Die Kanzlei Drar ist Ihr Strafverteidiger in München und steht Ihnen bei jeder Belastungssituationen rund um die Uhr kompetent und verlässlich zur Seite.

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Rita Drar Strafverteidiger in München und Umgebung

Rita Drar

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Ihr Anwalt für Strafverteidigung
und Strafrecht in München​

Allgemeines Strafrecht​

Die Kanzlei Drar verteidigt in allen Stadien des Strafverfahrens. Häufige Straftaten sind zum Beispiel: Beleidigung, Körperverletzung, Brandstiftung, Diebstahl, Raub, Hehlerei, Betrug, Freiheitsberaubung, falsche Verdächtigung, uneidliche Falschaussage, Nötigung, Urkundenfälschung, etc. Des Weiteren wichtig sind das Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, sowie diverse Brandstiftungsdelikte.

Körperverletzung​

Unter einer Körperverletzung wird die Schädigung der Gesundheit einer Person und die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit verstanden. Die Gesundheitsschädigung umfasst sowohl physische als auch psychische Verletzungen. Der Täter muss dabei vorsätzlich, also wissentlich und willentlich, handeln. Es wird zwischen “einfacher” und gefährlicher Körperverletzung unterschieden.

Betäubungsmittel und Arzneimittelstrafrecht (BtMG)​

Das BtMG regelt den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln und definiert Strafen für den Besitz sowie Handel von illegalen Substanzen. Betäubungsmittel, die unter das BtMG fallen, werden dabei in drei Kategorien unterteilt: nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel, sowie verkehrsfähige

Jugendstrafrecht​

Das Jugendstrafrecht stellt ein Sonderstrafrecht für junge Beschuldigte dar, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Das Jugendstrafrecht greift ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zum 18 Lebensjahr (kann jedoch auch bei älteren Heranwachsenden zur Anwendung kommen). Es dient dabei in erster Linie nicht der Bestrafung, sondern der Erziehung.

Sexualstrafrecht​

Das Sexualstrafrecht umfasst Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Das Sexualstrafrecht ist ein sich ständig wandelndes Rechtsgebiet, in dem es oftmals Aussage gegen Aussage steht. Aus diesem Grund ist eine professionelle Strafverteidigung bei einem Sexualdelikt unabdingbar. Zu den häufigsten Sexualstraftaten gehören der Vorwurf der sexuellen Belästigung oder Nötigung, die Verbreitung, der Erwerb und Besitz von Kinderpornographie, Vergewaltigung…

Kapitaldelikte​

Ebenso werden von der Kanzlei Drar, Mandanten bei diverse Kapitaldelikten vertreten. Diese umfassen unter anderem Mord, (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) und Raub mit Todesfolge (251 StGB). Ebenso deren Versuch ist bereits strafbar. Insbesondere bei schweren Straftaten ist es wichtig, sich schnellstmöglich die beste Strafverteidigung sicherzustellen.

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Mandantenbewertungen:

Ausgezeichnet5.0 Basierend auf 38 Bewertungen vonIsabel B. ★★★★★ Frau Drar hat mir rechtlich bereits in mehreren Belangen weitergeholfen und jedes Mal wieder überzeugt. Sie ist gebietsübergreifend fachlich äußerst kompetent und hilfsbereit, sie ist gut erreichbar und ihre Einschätzungen waren bisher immer zutreffend 10/10 👍🏼ryuk S. ★★★★★ Frau Drar ist eine sehr kompetente Juristin mit professionellem und vor allem freundlichen Auftreten. Man fühlt sich bei ihr sehr gut aufgehoben! Vielen Dank für die fachliche (und seelische) Unterstützung!David K. ★★★★★ Frau Drar hat mich durch ihre herausragende Fachkompetenz und freundliche Art beeindruckt. Ihre Unterstützung war war äußerst hilfreich, und ich kann die Kanzlei Drar uneingeschränkt empfehlen.Tua R. ★★★★★ js_loader
Viktor R. ★★★★★ Ich kann Frau Drar nur empfehlen. Sie ist einfach eine gute und wunderbare Anwältin. Sie hat mir bei meinem Strafverfahren sehr geholfen. Wenn jemand einen Anwalt benötigt, zögern Sie nicht, sofort Frau Drar anzurufen. Einfach der beste Anwalt.👍S. L. ★★★★★ Professionell, zuverlässig, kompetent und human. Es war für mich die beste Entscheidung mich an diese Dame zu wenden. Ich hatte meinen Fall schon aufgegeben bis ich in ihr überließ. Die beste Entscheidung gewesen. Selbst Schuld wer sich nicht von ihr vertreten lässt. Klare Empfehlung meinerseits!Philipp ★★★★★ Frau Drar hat mich durch ihre Fachkompetenz, ihre schnelle Reaktionszeit und ihre Empathie absolut überzeugt. Sie ist sehr gut darin, komplizierte Sachverhalte so zu erklären, dass aus Unsicherheiten/Ängsten vorhersehbare Szenarien werden. Ihre Verteidigungsstrategie ist voll aufgegangen, sie hat das bestmögliche Ergebnis für mich rausgeholt – und das alles zu einem super fairen Preis.Dawit H. ★★★★★ Rechtsanwältin Drar hat mir in meinem Anliegen sehr geholfen. Sie ist ehrlich, kompetent und traute es sich in meinem Fall mit Erfolg gegen die Großen aufzunehmen. Beste Anwältin, danke!js_loader

Ihre Strafverteidigerin
in München​

Rita Drar ist Strafverteidiger in München und Umgebung

Rita Drar

Ein Strafverteidiger schützt Ihre Rechte und bietet rechtliche Unterstützung in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Ablauf

Einen Anwalt einzustellen erfordert mehrere Schritte, um sicherzustellen, dass Sie die richtige rechtliche Vertretung für Ihre speziellen Bedürfnisse finden. Hier ist ein allgemeiner Prozess, der Sie leiten soll:

1.

Kostenlose
Ersteinschätzung

Die Kostenlose Ersteinschätzung bietet eine kostenfreie Bewertung Ihres Anliegens für einen schnellen Überblick.

2.

Sofortiger Termin garantiert​

Sofortiger Termin garantiert: Ich stehe Ihnen umgehend zur Verfügung, um Ihre Anliegen professionell zu besprechen und zu unterstützen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für schnelle Hilfe.

3.

Werden Sie mein Mandant​

Werden Sie mein Mandant und lassen Sie mich Ihnen bei Ihren rechtlichen Angelegenheiten helfen.

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Montag09:00–18:00 Uhr
Dienstag09:00–18:00 Uhr
Mittwoch09:00–18:00 Uhr
Donnerstag09:00–18:00 Uhr
Freitag09:00–18:00 Uhr

Unsere flexiblen Beratungszeiten stehen Ihnen zur Verfügung,
um Ihre rechtlichen Anliegen zu besprechen.

Dachauer Straße 31
80335 München

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Strafrechtliche Belange? Kanzlei Drar vertritt Sie als Strafverteidiger in München​

Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Ein Strafverfahren kann, selbst wenn sich die Vorwürfe nicht bestätigen, für Beschuldigte und Angehörige starke persönliche Auswirkungen mit sich ziehen und ist in jedem Fall belastend. Zu den häufigsten Taten im allgemeinen Strafrecht gehören (gefährliche) Körperverletzung, Diebstahl, Fahrerflucht, Brandstiftungsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder Sexualstraftaten. Weitere Aufgabenbereiche der Kanzlei umfassen das Jugendstrafrecht sowie Kapitaldelikte wie Mord und Totschlag. Die Kanzlei Drar ist Ihr Strafverteidiger in München und steht Ihnen bei jeder Belastungssituationen rund um die Uhr kompetent und verlässlich zur Seite.

Was es im Falle einer Verdächtigung einer Straftat oder einer Durchsuchung zu beachten gibt​

Bei einer Wohnungs- oder Hausdurchsuchung oder der Beschuldigung einer Straftat ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend, um unerwünschte Auswirkungen zu vermeiden. Bei einer Wohnungs- oder Hausdurchsuchung sollten Sie sich zunächst die Durchsuchungsanordnung vorzeigen lassen. Anschließend ist die wichtigste Regel im Falle einer Durchsuchung, Beschuldigung, Vorladung der Polizei oder gar Festnahme: die Aussage zu verweigern und einen Anwalt für Strafrecht herbeizuziehen. Sie sollten sich nie zu einer Aussage drängen lassen – unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht. Kontaktieren Sie sofort nach Bekanntwerden der polizeilichen Ermittlungen zu jeglichen Themen im Strafrecht die Kanzlei Drar. Wir unterstützen Sie von Beginn an.

Bei Festnahme oder Durchsuchung: In strafrechtlichen Angelegenheiten ist oftmals keine Zeit zu verlieren.
Daher ist Frau Rechtsanwältin Drar im Notfall außerhalb der Bürozeiten, jederzeit unter unserer Notfallnummer erreichbar.

Untersuchungshaft – was nun?​

Verhaftung und anschließende U-Haft sind im Strafrecht keine Seltenheit. Im besten Falle haben Sie Ihren Strafverteidiger in München bereits von Beginn an aufgesucht, um das Risiko einer möglichen Verhaftung zu minimieren. Dennoch kann eine Untersuchungshaft Betroffene völlig unvorbereitet treffen. Grundsätzlich müssen für eine Verhaftung zahlreiche Anforderungen erfüllt sein, welche aber bei nur etwa der Hälfte aller Haftbefehle vorhanden sind. Aus diesem Grund ist selbst im Falle einer U-Haft ein erfolgreiches Vorgehen mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich. In jedem Fall sollte vor einer Aussage stets die Kanzlei Drar informiert werden und jegliche Äußerungen abgesprochen werden – wir vertreten Sie im Strafrecht in München.

Kanzlei Drar Strafverteidiger München​

Schnelle Terminvergabe​

Schnelle Terminvergabe: Ich lege großen Wert auf Ihre Zeit und bieten Ihnen umgehend Termine für eine effiziente und zeitnahe Lösung Ihrer Anliegen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und erhalten Sie rasch professionelle Unterstützung.

Individuelle Beratung​

Ich verstehe, dass jeder Fall einzigartig ist. Meine maßgeschneiderte Beratung berücksichtigt Ihre spezifischen Bedürfnisse und sorgt für eine persönliche Lösung. Vertrauen Sie auf meine Expertise für eine auf Sie zugeschnittene Unterstützung.

Langjährige Erfahrung​

Mit meiner langjährigen Erfahrung biete ich Ihnen fundierte Lösungen und professionelle Unterstützung. Vertrauen Sie auf meiner Wissen, um Ihre Anliegen erfolgreich zu bewältigen.

Häufig gestellte
Fragen​

Im Strafrecht wird zwischen Erwachsenenstrafrecht und Jugendstrafrecht unterschieden. Das Jugendstrafrecht greift grundsätzlich nur bis zum 18 Lebensjahr (kann unter Umständen jedoch auch auf herangehende Erwachsene Anwendung finden). Das Ausmaß der Strafe ist im Jugendstrafrecht in vielen Fällen niedriger als im Erwachsenenstrafrecht, da nicht die Bestrafung, sondern der Gedanke einer erzieherischen Wirkung im Vordergrund steht. Dennoch sieht das Jugendstrafrecht bei schweren Vergehen auch drastische Strafen, wie eine mehrjährige Haftstrafe, vor. Daher ist auch in diesen Fällen eine professionelle Strafverteidigung durch einen praxiserprobten und fachkundigen Jugendstrafanwalt, wie die Kanzlei Drar aus München, unerlässlich. Je nach Vergehen lassen sich so negative Auswirkungen, die die Zukunft des Jugendlichen langfristig erheblich beeinträchtigen können, weitreichend vermeiden. Wenden Sie sich deshalb vertrauensvoll an einen zuverlässigen Strafanwalt – insbesondere auch als Eltern von betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen!

Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen einen Pflichtverteidiger vor. Hierfür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen gelten. Dazu gehören: ein schwerwiegender Vorwurf, ein drohender schwerwiegender Nachteil, oder eine schwierige Sach- und Rechtslage, die eine Pflichtverteidigung notwendig macht. Entgegen der verbreiteten Meinung, hängt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht vom Einkommen des Angeklagten ab. Sie haben dabei das Recht, Ihren Verteidiger selbst auszusuchen und sollten auch möglichst früh von diesem Recht Gebrauch machen. Spätestens, wenn das Gericht eine Benennungsfrist bekanntgibt, sollte ein Anwalt für Strafrecht ausgewählt werden. Ansonsten ordnet das Gericht einen Strafverteidiger bei.

Als Rechtsmittel im Strafrecht gibt es unter anderem die Berufung, die Revision, die Beschwerde, etc. Doch auch wenn die Situation für Beschuldigte und Angehörige häufig belastend ist, sollten diese Mittel nicht vorschnell, sondern mit Bedacht eingesetzt werden. Ansonsten kann es vorkommen, dass diese Mittel mehr schaden als nutzen. Für das Anfechten einer gerichtlichen Entscheidung benötigt es einen Anwalt für Strafrecht. Die Revision unterscheidet sich von der Berufung dahingehend, dass ein Urteil nur auf Rechtsfehler überprüft wird. Bei der Berufung – sofern frist- und formgerecht eingelegt – wird das erstinstanzliche Urteil vorerst nicht rechtskräftig und das gesamte Strafverfahren wird von einem anderen Gericht in höherer Instanz entschieden. Als verlässlicher Strafverteidiger in München setzt sich die Kanzlei Drar für alle Mandanten in sämtlichen Stadien entschlossen ein.